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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bay Pharma GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Haftungsausschluss Inhalte

I Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

II Auftragserteilung
1. Ein Vertrag (Auftrag) kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch vorbehaltlose Ausführung des Auftrages (Zusendung der Rechnung oder Auslieferung der bestellten Ware) zustande. Vorausgehende Erklärungen des Bestellers, insbesondere Bestätigungsschreiben gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss. Die Annahme des Angebotes durch uns kann innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, müssen schriftlich getroffen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

III Preise
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Versandkosten betragen 4,95€, ab einem Bestellwert von 100€ ist der Versand kostenfrei.

IV Lieferung
1. Angaben über Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Sofern die Voraussetzungen des Annahmeverzuges vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Mengenabweichungen +/- 10% sind zulässig und werden entsprechend bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
5. Wir haften, begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden, bei einem von uns zu vertretenden Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft i.S.d. § 376 HGB ist. Wir haften begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden sofern der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung durch den Lieferverzug in Fortfall geraten ist oder soweit der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns beruht.
6. Die Haftung ist nicht beschränkt, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vorsätzlich zu vertretenden Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
8. Höhere Gewalt, insbesondere unverschuldete Betriebsstörungen, Energie- und Rohstoffmangel, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, behördliche Verfügungen oder ähnliche Hindernisse lassen die sich aus diesem Vertrag für die Parteien ergebenden Pflichten im Umfang und für die Dauer der Behinderung ruhen. Eine Partei, bei der eine solche Behinderung eintritt, hat die andere unverzüglich über die Art, das Ausmaß und die voraussichtliche Dauer der Störung zu unterrichten und sich um deren Behebung zu bemühen.

V Gefahrübergang und Versand
1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt die Lieferung „ab Werk“ (EXW gem. INCOTERMS 2000).
2. Wir behalten uns die Wahl des günstigsten angemessenen Versandweges vor. Mehrkosten einer anderen, vom Besteller gewünschten Versandart gehen zu seinen Lasten.
3. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft über.
4. Beanstandungen wegen Transportverzögerungen oder -schäden sind vom Besteller unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
5. Sendungen von Arzneimitteln und sonstigen Erzeugnisse liefern wir frei Empfangsstation ab Warenwert von € 100,- ausschließlich MwSt. Bei Warensendungen unter € 100,- liefern wir die Sendung frei, stellen jedoch die Versandkosten zu pauschalierten Sätzen in Rechnung. Rollgeld und Zustellgebühren sind in jedem Fall vom Empfänger zu tragen.
6. Nimmt der Besteller trotz Mahnung versandbereite Ware nicht ab, so sind wir, unbeschadet weiterer Rechte, berechtigt, Schadensersatz zu fordern.

VI Mängelhaftung
1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer (1) Woche nach Lieferung der Ware, verdeckte Mängel sind innerhalb von zwei (2) Wochen ab Kenntniserlangung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware, schriftlich zu rügen.
2. Soweit ein Mangel der gelieferten Sache vorliegt, sind wir nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Mangelbeseitigung erstatten wir Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung der Vergütung zu verlangen.
4. Bei Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen haften wir unbeschränkt. Soweit eine nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Sofern eine Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, haften wir unbeschränkt; in letzterem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Sofern ein Vermögensschaden von der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gedeckt ist, ist die Haftung für den Vermögensschaden auf die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung begrenzt.
7. Die Haftungsbeschränkungen nach dieser Ziffer gelten auch für eine etwaige Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
9. Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Kaufsache, sofern nicht das Gesetz zwingend längere Verjährungsfristen vorschreibt.

VII Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in VI (Mängelhaftung) vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VIII Allgemeine Retourenregelung
Wir verweisen auf die aktuelle Retourenregelung.

IX Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Besteller verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln und uns zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Dritte muss auf unser Eigentum hingewiesen werden. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist ermächtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen, soweit dies zu seinem normalen Geschäftsbetrieb gehört. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.
Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Diese vereinnahmten Beträge sind gesondert zu buchen und unverzüglich an uns weiterzuleiten, soweit unsere Forderungen fällig sind. Auf Verlangen hat uns der Besteller die Schuldner namhaft zu machen und diese von der Abtretung zu unterrichten. sowie uns Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftspapiere zu ermöglichen.
5. Soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, nach unserer freien Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Nach ordnungsgemäßer Erfüllung aller gesicherten Forderungen fallen sämtliche zur Sicherheit übertragenen oder vorbehaltenen Rechte an den Besteller.

X Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Nachnahmelieferungen bleiben vorbehalten.
2. Die Zahlung gilt als an dem Tag eingegangen, an dem uns die Beträge auf unserem Bankkonto zur Verfügung stehen. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen: Die Zahlung gilt erst mit der Einlösung als erfolgt.
3. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir unter Vorbehalt weiterer Ansprüche vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der vorstehende Ausschluss der Aufrechnung gilt nur für Ansprüche des Bestellers, die nicht auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind.

XI Wiederverkauf
Der Wiederverkauf unserer Original- und Anstaltspackungen ist nur im Ganzen und nicht in Teilmengen und unter Wahrung des Originalverschlusses gestattet. Die in unseren Preislisten aufgeführten Packungen dürfen nur an abgabeberechtigte Abnehmer weiterverkauft werden.

XII Schutzrechte und Ersatzprodukte
1. Anstelle unserer Arzneimittel und sonstigen Erzeugnisse, gleichgültig ob sie unter Warenzeichen oder sonstigen Gattungsbezeichnungen in den Handel kommen, dürfen nicht andere Produkte (Ersatzprodukte) angeboten und geliefert werden.
2. Es ist unzulässig, unsere Produkte in Preislisten, Angeboten etc. mit dem Wort „Ersatz“ in Verbindung zu bringen oder den Namen von Ersatzprodukten gegenüber zu stellen.
3. Die Verwendung unserer Warenzeichen als Bestandteilsangabe zur Bezeichnung und Werbung für andere unter Verwendung unserer Erzeugnisse hergestellten Produkte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zulässig.
4. An unseren Produkten und Unterlagen behalten wir uns gewerbliche Schutzrechte und Rechte an Know-How vor.

XIII Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten. Zu Werbezwecken dürfen die Daten eingeschränkt verwendet werden, soweit der Besteller nicht widerspricht.

XIV Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, ist Kiel. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Stand: Juli 2020